Qualitativ hochwertiger Siebdruck auf speziellen Folien mit starken Klebern
Gefahrgutaufkleber müssen auf die jeweilige Transportsituation, den entsprechenden Stoff und die individuelle Gefahrenklasse abgestimmt sein. Nur so gewährleisten sie die jeweils angemessenen Verladung, die korrekte Transportsicherung sowie den verlässlichen Gefahrguttransport – auf der Straße, dem Wasser, auf Schienen oder in der Luft.
Außerdem erleichtern sie bei Unfällen oder Störungen den Rettungskräften die Arbeit. Diese können die Situation bzw. die zugrundeliegende Gefahr schneller beurteilen und geeignete Maßnahmen zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer oder der Bevölkerung einleiten.
Unsere im Siebdruck produzierten, auf hochwertigen Folien gedruckten und mit starken Klebern versehenen Gefahrgutaufkleber entsprechen dafür exakt den gesetzlichen Bestimmungen.
Kältebeständig, wasserfest, unempfindlich gegenüber Säure und Lauge, UV-beständig, kratzfest
Die Etiketten sind individuell auf ihr jeweiliges Einsatzgebiet abgestimmt:
- Soll der Aufkleber direkt auf dem Gut kleben?
- Kennzeichnet er die Verpackung?
- Falls ja, aus welchem Material ist diese und welche Form sowie Größe hat sie?
- Muss das Etikett extra kältebeständig, unempfindlich gegenüber Säure oder Lauge, UV-beständig, wasser- und kratzfest sein?
Darüber hinaus sowie sich untereinander bedingend hängt die Produktion der Gefahrgutaufkleber von der jeweiligen Gefahrenklasse ab. Die von uns produzierten Gefahrgutaufkleber kennzeichnen:
Explosive Stoffe (z. B. Feuerwerkskörper)
Gase und gasförmige Stoffe (wie Propangas oder Wasserstoff)
Entzündbare flüssige Stoffe (z. B. Alkohol oder Benzin)
Entzündbare feste Stoffe (z. B. Zündhölzer, Kohle oder Natrium)
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe (wie beispielsweise bestimmte Düngemittel)
Giftige Stoffe (Klinikabfälle, diagnostische Proben oder Dinge, die ansteckende Mikroorganismen enthalten)
Radioaktive Stoffe (einzelne medizinische Instrumente oder technische Prüfanlagen zur Produktkontrolle)
Ätzende Stoffe (wie Schwefelsäure, Salzsäure oder Natronlauge)
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, die die nicht unter eine der Gefahrgutklassen 1 – 8 fallen (z. B. Trockeneis, Asbest oder einzelne Typen von Airbags)